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Hubert Nowatzki
Das neue Konjunkturpaket im Steuerüberblick

Die Koalition hat sich am 3. Juni 2020 auf ein Konjunkturpaket geeinigt. Die Gesetzesentwürfe zu den vereinbarten Plänen werden gerade ausgearbeitet und gehen anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren:

Steuerberater Hubert Nowatzki, langjähriges Mitglied im Diplomatic Council, nennt wesentliche Punkte :

• Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Dies sollte bereits frühzeitig bei der künftigen Rechnungsstellung eingeplant werden. Hier müssen sowohl die Eingangs- als auch die eigenen Ausgangsrechnungen auf den verminderten MwSt-Satz hin überprüft werden

• Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wird allerdings mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird verdoppelt.

• Degressive Abschreibung: Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung von maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. Ob dies nur für Neuanschaffungen oder auch für bereits getätigte Investitionen gilt, wird noch geregelt werden.

• Überbrückungshilfen: Erstattung eines Teils der fixen Betriebskosten für kleine und mittelständische Unternehmen auf Antrag. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent können bis zu 80 Prozent  der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Wichtig: Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

• Auszubildende: Prämien für Ausbildungsbetriebe von 2.000 Euro bzw. 3.000 Euro, sofern das Ausbildungsangebot nicht verringert wird bzw. sogar erhöht wird. Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.

• Innovationsprämie: Erhöhung der Kaufprämie für E-Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro und Erhöhung der Kaufgrenze auf 60.000 Euro für die begünstige Versteuerung der Privatnutzung von E-Firmenwagen (nur 0,25 Prozent pro Monat, statt 1 Prozent für Eigenverbrauch)

• Optionsmodell für Personengesellschaften, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.

Da der Gesetzesentwurf noch in Arbeit ist, sind noch viele Detailfragen offen.