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Sicherheit geht vor
Die eigene Sicherheit ist nicht einfach

Wie schützt man sich selbst, seine Familie und seine eigenen vier Wände - dieses Thema präsentierte DC Mitglied Dennis Ellrich, Gründer der internationalen Sicherheitsfirma Atlas Solutions Protection & Training bei Dinner & Discussion in Frankfurt. Der Sicherheitsspezialist mit polizeilicher und militärischer Ausbildung gab Einblicke in die Thematik aus erster Hand, wie man sie sonst selten findet. Erkenntnisse des Abends

Viele Menschen kaufen erst dann eine Alarmanlage, nachdem bei ihnen oder ihrem Nachbarn eingebrochen wurde.

Es empfiehlt sich eine stets eine Alarmanlage mit Außenhautsicherung. Dabei wird für den Einbrecher sichtbar bereits Alarm gegeben, bevor er überhaupt das Haus beschädigt. Der Einbrecher wird nämlich durch Bewegungsmelder verschreckt, die schon auslösen, wenn er zu nah ans Haus kommt.

Ziel einer Alarmanlage ist es nicht, das Haus zur uneinnehmbaren Festung auszubauen. Sondern es geht darum, das Eindringen so zu erschweren, dass ein Einbrecher länger als drei bis maximal fünf Minuten benötigt. Nach dieser Zeit gibt er in aller Regel auf und widmet sich einem anderen Objekt, bei dem es Aussicht auf leichtere Beute gibt.

Wer Fenster auf Kippe stehen lässt, kann gleich die Tür offe lassen.

Vorsicht: Wer eine Überwachunskamera in seinem Haus installiert und damit einen Einbrecher filmt, verletzt die Privatsphäre des Verbrechers und hat dafür u.U. Bußgeld und ggf. dem Einbrecher Schadensersatz zu zahlen.

Wer sich in direkter Konfrontation mit einem Einbrecher oder Angreifer befindet, hat zahlreiche - zu viele? - Paragraphen z beachten. Die dazu gehörige Gesetzeslage ist sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB als auch im Strafgesetzbuch STGB geregelt.

Wer sich falsch verhält, wird vom Opfer zum Täter.

Es gibt ein Recht auf Notwehr, aber die Überschreitung der Notwehr kann zum Problem werden - für den Täter, aber auch für das Opfer, das sich u.U. vor dem Gesetz als Täter zu verantworten hat. Beispiel: Ein Einbrecher wird erschossen, einmal von vorne und ein andermal von hinten. Beim Schuss in den Rücken handelt es sich um eine Überschreitung der Notwehr, es ist ein Tötungsdelikt. Der Überfallene muss sich vor Gericht für die Tat verantworten. Es liegt im Ermessen des Richters, ob der Überfallene ins Gefängnis muss, weil er sich unangemessen heftig gewehrt hat. Wer sich wehrt, darf nicht beliebig oft oder beliebig hart zuschlagen, sondern muss abwägen.

Es ist zu unterscheiden zwischen Notwehr, Notstand und den Grenzen der Selbsthilfe. Beispiel: Es gibt eine gesetzliche Befugnis zur vorläufigen Festnahme. Jedermann darf eine Person festhalten, die eine Straftat durchführt, aber nicht unbedingt bis zum Eintreffen der Polizei, sondern nur bis zur  Feststellung der Identität. Hierzu darf er den auf frischer Tat ertappten Straftäter durchsuchen, um etwa einen Ausweis zu finden. Aber nach der Feststellung der Identität muss man den Betreffenden wieder gehen lassen, andernfalls handelt es sich um Freiheitsberaubung, und man macht sich selbst strafbar.

Regeln, wenn man auf einen Einbrecher in den eigenen vier Wänden stößt: bemerkbar machen, laut rufen. Dem Einbrecher Gelegenheit geben, abzuhauen. Die meisten Einbrecher legen es nicht auf einen Kampf an, sondern wollen schlichtweg Beute machen.

Dennoch sollte man sich auf einen Kampf vorbereiten, indem man eine Waffe in die Hand nimmt: Schlagstock, Alarmgerät (Sirene mit Lichtblitzgerät), Pfefferspray o.ä.

Pfefferspray gibt es als Spray, Gel und Schaum. Es hängt vom Einzelfall ab, was zu empfehlen ist. Gel ist gezielter als Spray, weil sich Gel direkt gegen eine Person richten lässt, während Spray viel stärker streut. Damit ist Gelt insbesondere unterwegs bei Wind besser als Spray.

Empfehlenswert sind Kombigeräte mit Pfefferspray, Sirene und Lichtblitz, die beim Drücken auf den Alarmknopf zudem automatisch eine Notfallnummer anrufen und den Standort übermitteln. Aber man darf derartige Notfallgeräte nicht überall hin mitnehmen.

Kleiner Waffenschein auf Antrag

Was kaum einer weiß: Für Pfefferspray benötigt man einen kleinen Waffenschein. Besitzt man Pfefferspray ohne kleinen Waffenschein, so stellt dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar und man wird selbst zum Kriminellen, obgleich man sich nur wehren wollte. Empfehlung: Tierabwehrspray mit sich führen statt Pfefferspray. Tierabwehrspray ist genauso wirksam, aber völlig legal.

Der kleine Waffenschein kann bei der Kommunalverwaltung beantragt werden. Man erhält ihn in der Regel ohne weiteres, wenn man nicht vorbestraft ist. Es gibt Pistolen für Pfeffer- und Plastikmunition, die man mit dem kleinen Waffenschein tragen kann, zwar mit Einschränkungen und nicht überall, aber auf jeden Fall zu Hause, um vorbereitet zu sein. Aber: Wer derartige Waffen wirksam einsetzen will, muss den Umgang damit lernen. Das gilt im Grunde auch für Pfefferspray und sämtliche Reaktionen bei einem Einbruch oder Angriff.

Erkenntnis: Um bei Angreifern und Einbrechern eine Chance auf wirksame Abwehr zu haben, sollte man trainiert sein. Vor diesem Hintergrund plant das Diplomatic Council demnächst exklusiv für Mitglieder ein Abwehrtraining auf einem Schießstand, um vorbereitet zu sein.

Weitere Informationen zu Veranstaltung und zur Mitgliedschaft unter https://www.diplomatic-council.org/deutschland