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19 Prozent
Mitgliedschaft: MwSt bleibt 19 %

Für Jahresmitgliedschaften, wie sie im Diplomatic Council üblich sind, bleibt der Umsatzsteuersatz bei 19%, sofern das Ende des jeweiligen Vertragsjahres nach dem 31.12.2020 liegt. Bei allen Mitgliedschaften, die in das Jahr 2021 hineinreichen, bleibt es also bei 19% Mehrwertsteuer.

Das hängt damit zusammen, dass bei einer Mitgliedschaft die Leistung erst am Ende als erbracht gilt. Das gilt auch dann, wenn die Mitgliedschaft vorab in Rechnung gestellt und gezahlt wird. Die Abrechnung von Teilleistungen, also des Zeitraums von 1.7.2020 bis 31.12..2020 mit 16% MwSt., ist gesetzlich ausdrücklich nicht erlaubt, weil die bei einer Mitgliedschaft dafür festgelegten Voraussetzungen fehlen. Der Abschnitt im BMF von 30.062020 III C 2 - S 7030/20/10009 lautet wie folgt:

3.3.2 Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen

25 Wird eine Dauerleistung nicht insgesamt für den vereinbarten Leistungszeitraum, sondern für kürzere Zeitabschnitte (z. B. Vierteljahr, Kalendermonat) abgerechnet, liegen insoweit Teilleistungen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 3 UStG vor. Dies gilt ebenso für unbefristete Dauerleistungen, soweit diese für bestimmte Zeitabschnitte abgerechnet werden. Teilleistungen sind auch dann anzuerkennen, wenn in einer Rechnung neben dem Gesamtentgelt der auf einen kürzeren Leistungsabschnitt entfallende Teilbetrag angegeben wird und es dem Leistungsempfänger überlassen bleibt, das Gesamtentgelt oder die Teilentgelte zu entrichten. Die Anwendung des zutreffenden Umsatzsteuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Teilleistung, für den die gleichen Grundsätze gelten wie für den Zeitpunkt der Dauerleistung selbst (vgl. Rz. 24).

Wird bei einer Dauerleistung z. B. für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 vor dem 1. Juli 2020 ein kürzerer Abrechnungszeitraum (z. B. Kalendervierteljahr) als früher vereinbart, sind umsatzsteuerrechtlich entsprechende Teilleistungen anzuerkennen. Als Vereinbarung eines kürzeren Abrechnungszeitraums ist es insbesondere auch anzusehen, wenn in einer vor dem 1. Juli 2020 erteilten Rechnung das Entgelt oder der Preis für diesen Abrechnungszeitraum - ggf. neben dem Gesamtentgelt oder -preis - angegeben wird. 

Die mit der laufenden Buchführung und Abschlussprüfung des Diplomatic Council beauftragte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Spar:Tax stimmen ebenso wie der mit der Mitgliederverwaltung und dem Rechnungswesen des Diplomatic Council beauftragte Dienstleister Billwerk überein, dass bei Jahresmitgliedschaften keine Teilleistungen anzusetzen sind, sondern weiterhin die 19% Umsatzsteuer angesetzt werden muss.

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder den Bundesfinanzminister-:)