Thought Leadership
Mit dem Brexit wird Großbritannien wohl zum datenschutzrechtlich unsicheren Drittland
von Detlef Schmuck*
Angesichts der Unsicherheit über das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union wird es für die Unternehmen höchste Zeit bei der Speicherung personenbezogener Daten zwischen Kontinentaleuropa und der EU zu unterscheiden. Datendienste wie TeamDrive, vom Deutschen Anwaltverein (DAV) empfohlen, erlaubt Anwendern die genaue Festlegung, in welchem Land ihre Daten gespeichert werden. So lassen sich beispielsweise Daten von britischen Personen in Großbritannien und Daten von EU-Bürgern in Deutschland halten. Kritisch wird es bei Clouddiensten, bei denen der Anwender nicht exakt festlegen kann, auf welchen Servern in welchen Ländern und damit auch in welchen Rechtsgebieten seine Datenbestände eigentlich liegen.
Die Brexit-Datenschutzfrage ist für alle Firmen relevant, die personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln oder dort ansässigen Unternehmen Zugriff auf diese Daten gewähren. Typische Szenarien hierfür sind eine eigene Niederlassung in Großbritannien, ein Dienstleister auf der Insel und Online-Services, die von dort bezogen werden. Betroffen können beispielsweise Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber sein. Sollte es zum Brexit kommen, wird Großbritannien vermutlich als ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland eingestuft. Dem entsprechend ist mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen.
* DC Mitglied Detlef Schmuck ist Geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Firma TeamDrive, dessen Service als die „sicherste Sync&Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten gilt. Der Softwareservice entspricht den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für BerufsgeheimnisträgerGrundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln.