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Hubert Nowatzki
Kreative Steuertipps von Hubert Nowatzki

Diplomatic Council Mitglied Hubert Nowatzki hat zwei Leben, erst als Steuerfahnder, heute als Steuerberater: „Steuerrecht ist kontra-intuitiv. Immer dann, wenn jemand mit gesundem Menschenverstand handelt, ist die Lösung falsch. Gesunder Menschenverstand ist im Steuerrecht unangebracht.“ Auf der Veranstaltung „Stolperfalle Steuerrecht“ belegte Hubert Nowatzki seine These mit zahlreichen Beispielen, von denen einige zum Schmunzeln, andere zum Entsetzen bei den Teilnehmern führten.

Existenzgründung nur mit Steuerberater

Existenzgründer sollten auf jeden Fall von Anfang an einen Steuerberater involvieren. Während das Finanzamt einen Gründer mit niedrigen Umsätzen in den ersten Jahren in der Regel in Ruhe lässt, kommt es häufig im vierten Jahr „knüppeldick“, sobald die Jungunternehmer von den Finanzbehörden „entdeckt“ werden. Die Fehler und Unterlassungen aus den ersten drei Jahren sind dann meistens nicht mehr zu korrigieren, die Zahlungsunfähigkeit häufig unausweichlich.

Kein Bargeld für Handwerker

Handwerker, die am privaten Wohnhaus arbeiten, sollte man niemals in bar bezahlen. Zwar sind haushaltsnahe Handwerksleistungen steuerlich absetzbar, aber nur, wenn man eine Überweisung nachweisen kann, also nicht bei Barzahlung. Das stellt einen der zahlreichen Schritte dar, mit denen das Bargeld zurückgedrängt werden soll.

Reverse-Charge ist tückisch

Das Reverse-Charge-Verfahren nach Paragraph 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) erweist sich für Firmen häufig als tückisch, manchmal als „tödlich“. Allein die Frage, ob ein Geschäftsvorgang unter 13b UStG fällt oder nicht, ist oftmals unklar: ein Tablet ist davon betroffen, ein Notebook nicht - und bei Kombigeräten ist die Lage ungeklärt. Indes geht es bei Reverse-Charge häufig um viel mehr als die Notebook/Tablet-Frage, etwa bei Bauleistungen in Millionenhöhe. Eine Unklarheit oder gar ein Fehler kann eine ganze Firma in den Ruin treiben.

Achtung Gastwirte

Gastwirte sollten sich vor Foodbloggern in Acht nehmen: Das Finanzamt ist auch auf Facebook unterwegs und kann anhand von Fotos leicht aufdecken, wenn Gäste gut bewirtet werden, die Einnahmen aber nicht in der Kasse landen oder gar storniert werden. Seit 1.1.2018 sieht Paragraph 146b Abgabenordnung (AO) eine sogenannte „kleine Kassennachschau“ vor: Das Finanzamt guckt am nächsten Tag einfach in der Gaststätte nach, ob die auf den Fotos veröffentlichten Mahlzeiten auch korrekt in der Kasse erfasst wurden.

Kfz ohne 1 Prozent

Die 1 Prozent-Regelung zur privaten Nutzung von Geschäftswagen ist Augenwischerei: Es sind 1 Prozent pro Monat, ehrlicherweise müsste man also von einer 12 Prozent-Regelung sprechen. Sie lässt sich im übrigen vermeiden, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung schriftlich klipp und klar untersagt. Allerdings hat der Arbeitgeber keineswegs die Pflicht, zu überprüfen, ob sich der Arbeitnehmer daran hält. Hubert Nowatzki vertritt die Ansicht, dass dies auch für Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH gelten muss, die sich vom Selbstkontrahierungsverbot befreit haben.

Atelier statt Arbeitszimmer

Für häusliche Arbeitszimmer, in denen allfällige Bürotätigkeiten vorgenommen werden, ist in den meisten Fällen nur ein Höchstbetrag von maximal 1.250 Euro pro Jahr absetzbar. Das gilt aber nur, wenn im Arbeitszimmer „übliche Bürotätigkeiten“ erledigt werden. Für ein Studio, ein Atelier oder z.B. das häusliche Behandlungszimmer eines Heilpraktikers gilt die Höchstgrenze nicht. Auch mit einem Zimmer außerhalb des häuslichen Bereichs, z.B. in der Garage, lässt sich die steuerliche Höchstgrenze durchaus überwinden.

Steuerpolitik kurbelt US-Wirtschaft an

Donald Trump, weltpolitisch eher umstritten, hat steuerpolitisch erreicht, was die Präsidenten der letzten 20 Jahre immer schon wollten, aber sich nicht getraut haben: Unternehmen, die Geld aus dem Ausland in die USA bringen, um es zu investieren, dürfen diese Investitionen im Jahr der Investition zu 100 Prozent von der Steuer abschreiben. Apple ist das beste Beispiel dafür, wie diese Maßnahme funktioniert und der US-Wirtschaft zugute kommt.