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Testament
Vermächtnis für das Diplomatic Council

Der Tod gehört zum Leben. Wir verdrängen ihn häufig ein Leben lang, aber in der aktuellen Krise wird vielen von uns deutlich, dass unser Leben nun einmal nicht ewig währt. Viele Menschen nutzen die derzeitige Situation, um über ihre eigene Altersvorsorge, aber auch um über ihren Nachlass nachzudenken. Denn es ist, wenn man es genau bedenkt, ein gutes Gefühl, sein Lebenswerk rechtzeitig geordnet zu haben. So kann man Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen vermeiden und über den Tod hinaus Initiativen fördern, die einem schon zu Lebzeiten wichtig sind.

Kein Rotes Kreuz ohne Nachlässe

Diejenigen, denen das Diplomatic Council wichtig ist, mögen es daher in ihrem Testament als Erbe oder mit einem Vermächtnis berücksichtigen. Für gemeinnützige Organisation wie das Diplomatic Council stellen erfahrungsgemäß Nachlässe treuer Anhänger den Schlüssel dar, um über Generationen hinweg erhalten zu bleiben. So wäre bspw. das 1895 von dem Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant gegründete Rote Kreuz ohne finanzielle Unterstützung von Gleichgesinnten mit seinem Tod 1910 zum Ende gekommen. Der Gründer erhielt zwar 1901 den ersten Friedensnobelpreis, hatte aber niemals die Mittel, seine Idee über Generationen hinweg alleine zu erhalten. Ohne engagierte Mitmenschen, die sich im Leben und über ihren Tod hinaus mit finanziellem Engagement eingesetzt hätten, würde es heute kein Rotes Kreuz mehr geben.

Testament als Generationenvertrag

Auch das Diplomatic Council wird über Generationen hinweg nur erhalten werden können, wenn sich engagierte und weitsichtige Mitglieder dafür entscheiden, es in ihrem Testament als Erbe oder mit einem Vermächtnis zu berücksichtigen. Das Diplomatic Council darf dieses Geld dann ausschließlich gemäß Satzung zur „Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Gesellschaft und der Kultur und des Gedankens der internationalen Völkerverständigung“ verwenden.

Wenn der Staat das Lebenswerk kassiert

50 Millionen Menschen in Deutschland haben gar kein Testament gemacht, weil sie meinen, dafür noch genügend Zeit zu haben. Doch rund 137.00 Menschen sterben jährlich noch vor ihrem 65. Lebensjahr, etwa 270.000 ist es jedes Jahr nicht mehr vergönnt, ihren 75. Geburtstag zu feiern. Kommt der Tod plötzlich, ohne den Nachlass geregelt zu haben, ist der Zwist in der Familie häufig vorprogrammiert, weil Erbkonstellationen zutage treten, die man zu Lebzeiten überhaupt nicht bedacht hatte. Wenn sich kein Erbe findet, fällt der Nachlass an den Staat. Doch das Finanzamt als Erbe ist in 99 Prozent aller Fälle das Letzte, was man sich wünscht. Rund 400 Mrd Euro kassiert der Staat pro Jahr, weil es kein Testament gibt.

Gesetzliche Erbfolge

Wer kein Testament macht, nimmt die gesetzliche Erbfolge in Kauf. Verwandte erster, zweiter und dritter Ordnung sowie ggf. der Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit einem Ehe- oder Lebenspartner sind zu berücksichtigen. Man sollte sich gelegentlich die Zeit nehmen, um Klarheit zu gewinnen, wer eigentlich sein Vermögen und damit auch sein Lebenswerk erbt. Wenn sich kein würdiger Erbe findet, könnte es eine Idee sein, das Diplomatic Council als Erbe einzusetzen, statt das Geld dem Staat zu überlassen.

Vermächtnisse mit Auflagen

Neben dem Erben kann man in seinem Testament Vermächtnisse formulieren. Dabei benennt man einen klar umrissenen Vermögensteil und gibt an, wer diesen künftig erhalten soll. So kann man beispielsweise seinen Lebenspartner und die Kinder als Erben einsetzen, aber eine bestimmte Summe oder eine Immobilie dem Diplomatic Council als Vermächtnis übergeben. Sowohl Erbschaften als auch Vermächtnisse lassen sich mit Auflagen über die Verwendung versehen, also bspw. dass das Diplomatic Council die Summe zur „Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Gesellschaft und der Kultur und des Gedankens der internationalen Völkerverständigung“ nur in Deutschland verwenden darf - oder was immer einem besonders am Herzen liegt.

Notar des Vertrauens

Man kann sein Testament jederzeit erstellen bzw. ändern. Es muss handschriftlich verfasst und mit Vor- und Zunamen, Datum und Ortsangabe auf jeder Seite unterschrieben sein. Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können gemeinschaftlich ein handschriftliches Testament erstellen; es genügt, wenn einer schreibt, solange beide unterschreiben. Es sollte beim Amtsgericht hinterlegt werden, damit im Fall der Fälle alles seinen ordentlichen Weg geht. Um ganz sicher zu sein, dass der letzte Wille wie erwünscht umgesetzt wird, empfiehlt sich ein notarielles Testament erstellen zu lassen. Als Ansprechpartner hierfür steht für Diplomatic Council Mitglieder als vertraulicher Ansprechpartner gerne unser DC Business Ambassador Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Durchlaub zur Verfügung, sofern man keinen eigenen Notar des Vertrauens besitzt.

Larger than Life

Mitglieder, die sich über ihren Tod hinaus für das Diplomatic Council engagieren, erhalten posthum als „Larger than Life Member“ eine würdige Ehrung, die hoffentlich ewiglich dauert. So ehren wir unseren langjährigen DC Freund Georg M. Diehl, der im Sommer 2018 mitten aus dem Leben gerissen wurde.

EHRUNG GEORG M. DIEHL

Wie diese und weitere Ehrungen über Generationen hinweg aufrecht erhalten werden können, hängt ganz alleine davon ob, wie viele Mitglieder sich finden, die über ihr eigenes Leben hinaus bereit sind mitzuhelfen, das Diplomatic Council am Leben zu erhalten.