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Autonomes Fahren
Autonomes Fahren by UNO

Automobile, die wie von Geisterhand gesteuert alleine – also ohne Fahrer – ihren Weg finden, werden wohl in den 2020er Jahren zusehends auf den Straßen rund um den Globus unterwegs sein. Und was hat die UNO damit zu tun?

Beinahe alles: 2020 einigten sich rund 60 Länder auf UNO-Ebene auf Vorschriften für automatisierte Fahrzeuge im Straßenverkehr. Die detaillierten Vorgaben hat das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften verabschiedet, das bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) angesiedelt ist. So hat tatsächlich ein UNO-Gremium die ersten verbindlichen internationalen Regeln zur „Stufe 3“ der Fahrzeugautomatisierung geregelt. Bei diesem Level für hochautomatisiertes Fahren muss die Person am Lenkrad das System nicht dauernd überwachen. Der Pkw führt selbstständig Funktionen wie das Blinken oder Spurwechsel durch.

Die UNO-Regeln gelten seit Anfang 2021; Japan hat sie als erstes Land verbindlich übernommen. Damit hat die UNO eine wesentliche Grundlage für eine der wohl bewerkenswertesten technologisch-wirtschaftlichen Entwicklungen der 2020er geschaffen. Das Zusammenwirken der Staaten auf UNO-Ebene kam in diesem Fall also der Autobranche ebenso wie den Verbrauchern zugute.