Thought Leadership
Von DC Mitglied Hubert Nowatzki*
Apple hat unter seinem inzwischen verstorbenen Gründer und CEO Steve Jobs ein Steuersparmodell entwickelt, mit dem der deutsche Fiskus jahrelang umgangen wird. Dieses Modell „Double Irish with a Dutch Sandwich“ geht so:
Die guten Geschäfte der deutschen Apple-Shops werden über hohe Lizenzgebühren an Apple Ireland verschoben. In Deutschland fallen praktisch keine Gewinne an, in Irland liegen die Steuersätze auf Lizenzgebühren nur bei 8 Prozent.
Apple Ireland zahlt Tantiemen an eine niederländische Apple-Gesellschaft. In den Niederlanden sind Tantiemen steuerfrei.
Die Tantiemen werden als Gewinne an eine zweite Apple-Firma in Irland ausgeschüttet. Die Ausschüttung ist steuerfrei, weil diese irische Gesellschaft nur die Niederlassung einer Gesellschaft auf den Bermudas ist. Das funktioniert nur, weil Irland ausnahmsweise nicht nach Sitz der Niederlassung (Irland), sondern nach dem Sitz der Hauptgesellschaft (Bermudas) besteuert. Auf den Bermudas gibt es keine Steuern.
Soweit in der Jobs-Ära von Apple.
Jetzt kommt in der Cook-Ära von Apple US-Präsident Donald Trump ins Spiel mit seiner Unternehmenssteuerreform. US-Firmen, die ausländisches Kapital in die USA zurückholen und dort investieren, können diese Investitionen vollständig von der Steuer absetzen. Apple investiert kräftig in den USA, genauso wie Amazon, Facebook, Google, Starbucks und wie sie alle heißen.
Keines dieser Unternehmen zahlt für sein florierendes Geschäft in Deutschland Steuern an den deutschen Fiskus. Überaus clever und ebenso verwerflich.
Als Gegenmaßnahme sieht der deutsche Gesetzgeber jetzt vor, dass Lizenzgebühren, die an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern gezahlt werden, in Deutschland steuerlich dem Gewinn wieder hinzuzurechnen sind. Prompt verlagert Apple seine grenznahen Shops nach Belgien, in die Niederland oder in die Schweiz. Mal sehen, was noch kommt.
Irland hat als Gegenmaßnahme steuerlich die Sitztheorie eingeführt, so dass – wie in fast allen anderen Staaten – nun auch die irische Niederlassung einer Auslandsgesellschaft nach irischem Recht besteuert wird. Auf diese Weise könnte die niederländische Gesellschaft nicht mehr steuerfrei an die irische Niederlassung der Bermuda-Gesellschaft ausschütten. Aber: Das gilt nur für Neugründungen, nicht für schon bestehende Firmen, also bspw. nicht für Apple. Der Grund ist einfach: Apple hatte gedroht, sein Europageschäft von Irland abzuziehen und nach Malta zu verlagern, wo nach wie vor keine Steuern auf Bermuda-Überweisungen anfallen.
Um diese Modelle zu entwickeln und aufrecht zu erhalten, zahlt Apple jedes Jahr Millionen an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Aber es lohnt sich: Der Konzern spart dadurch Milliarden an Steuern.
Einzige wirksame Abhilfe sind EU-weit einheitliche Steuermodelle. Doch diese werden wir wohl in den nächsten 100 Jahren nicht zu Gesicht bekommen.
* DC Mitglied Hubert Nowatzki gehört zu einem sehr kleinen Kreis von Menschen in Deutschland, die das Thema Steuern aus zwei Leben kennen: als Steuerfahnder (früher) und als Steuerberater (heute). Er kennt sich dadurch nicht nur viel besser aus als die meisten seiner Kollegen, sondern weiß auch wie kaum ein Steuerberater um die Praxis bei kritischen Fällen und scheut sich ganz und gar nicht, vor das Finanzgericht zu treten, um in strittigen Fragen für seine Mandanten zu kämpfen. Viele „normale Steuerberater“ wenden sich an ihn, wenn bei ihren Mandanten Situationen auftauchen, die über das übliche Rechnungswesen hinausgehen.