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Esther Czasch
Verstoß gegen Quarantäne kann Körperverletzung sein

Rechtsanwältin Esther Czasch, als Wirtschaftssenatorin im Diplomatic Council engagiert, warnt, dass die derzeitigen Beschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht allzu lasch genommen werden sollten. Mit der Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne verstoßen Betroffene nicht nur gegen das Infektionsschutzgesetz, sondern können sich außerdem der Körperverletzung schuldig machen. Das Strafgesetzbuch definiert diesen Tatbestand unter anderem als Schädigung der Gesundheit einer anderen Person.

Ein Corona-Infizierter oder Ansteckungsverdächtiger, der gegen die Quarantäne verstößt und mit anderen Menschen in Kontakt tritt, nimmt wissentlich das Risiko in Kauf, diese anzustecken. Dies erfüllt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Betroffene tatsächlich eine andere Person infiziert, da bereits der Versuch der Körperverletzung unter Strafe gestellt wird.