Der Flug fällt aus, die Pauschalreise wurde storniert, die Veranstaltung abgesagt - alles wegen Corona. Millionen von Verbrauchern bemühen sich um Rückerstattungen und Gutscheine, zumeist erfolglos. Aus dem Mitgliederkreis des Diplomatic Council gibt es nun eine Lösung für Betroffene, ihre Rechte geltend zu machen: Coronaritter.de
Unter der Federführung von DC Business Ambassador Dr. Thomas Durchlaub unterstützt der mehrfach ausgezeichnete Rechtsdienstleister gemeinsam mit erfahrenen Verbraucheranwälten dabei, Rückerstattungen für Reisen bzw. Wertgutscheine für Veranstaltung zu erhalten. Das Kostenrisiko auf Verbraucherseite liegt bei Null. Nur wenn man sein Geld für den Flug bzw. die Pauschalreise zurück erhält, bekommt Coronaritter.de davon 10% Erfolgsprovision. Um den Wertgutschein für Veranstaltungen kümmert sich Coronaritter.de völlig kostenfrei.
Um den eigenen Fall einzureichen, einfach auf Coronaritter.de wechseln.
Coronaritter beantwortet nachfolgend wichtige Fragen:
Veranstaltung abgesagt, was sind meine Rechte?
Der Gesetzgeber hat kürzlich das sog. "Gutscheingesetz" beschlossen, das am 20. Mai 2020 in Kraft getreten. Danach müssen Veranstalter von Freizeitveranstaltungen einen Wertgutschein ausstellen, statt den gezahlten Ticketpreis zurückzuerstatten. Dies gilt für alle Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Erst ab dem 1. Januar 2022 kann der Gutschein ausgezahlt werden, wenn er nicht eingesetzt wurde.
Mein Veranstalter verweist mich an den Ticketverkäufer, was tun?
Sie müssen sich nicht mit dem Ticketverkäufer auseinandersetzen. Ihr Vertragspartner ist der Veranstalter, der auf dem Ticket abgedruckt ist. Von diesem können Sie die Ausstellung eines Wertgutscheins verlangen
Was ist mit meinen Beträgen für Fitnessstudios, Dauerkarten und Events mit mehreren Terminen?
Der Gesetzgeber hat kürzlich das sog. "Gutscheingesetz" beschlossen, das am 20. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Dieses verhindert, dass Beiträge für laufende Verträge zurückgezahlt werden müssen. Stattdessen muss Ihr Vertragspartner nur einen Wertgutschein ausstellen.
Flug abgesagt, was sind meine Rechte?
Wurde Ihr Flug von der Airline abgesagt, können Sie 100% des gezahlten Ticketpreises zurückverlangen. Sie sind nicht von der sog. "Gutscheinlösung" betroffen, d.h. Sie müssen sich nicht mit der Ausstellung eines Gutscheins oder einer kostenlosen Umbuchung abfinden.
Wenn Sie Ihren Flug selbst abgesagt haben, kommt es darauf an, welchen Tarif Sie gebucht haben. War ihr Ticket nicht stornierbar, können Sie lediglich Steuern und Gebühren zurückverlangen. Wir empfehlen hier, Ihre Stornierungsbedingungen genau zu prüfen.
Pauschalreise abgesagt, was sind meine Rechte?
Wurde Ihre Pauschalreise von dem Veranstalter abgesagt, können Sie 100% des gezahlten Ticketpreises zurückverlangen. Sie sind nicht von der sog. "Gutscheinlösung" betroffen, d.h. Sie müssen sich nicht mit der Ausstellung eines Gutscheins oder einer kostenlosen Umbuchung abfinden. Wenn Sie die Pauschalreise selbst abgesagt haben, kommt es darauf an, ob für das Land zum Reisezeitpunkt eine Reisewarnung galt. Wenn ja, dann können auch in diesem Falle Ihr Geld zurückverlangen.
Kann ich meine Pauschalreise selbst absagen?
Es gilt eine Reisewarnung für Auslandsreisen bis zum 14. Juni 2020. Findet Ihre Reise in diesem Zeitraum statt, können Sie Ihre Pauschalreise kostenfrei absagen und den Reisepreis zu 100% zurückverlangen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn Ihre Reise nach Ablauf der Reisewarnung stattfindet.
Flug oder Pauschalreise - Muss ich einen Gutschein aktzeptieren?
Nein, wenn Ihr Flug oder Ihre Pauschalreise abgesagt, können Sie Ihr Geld zu 100% zurückverlangen.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückerhalte?
Dies hängt vom Verhalten Ihres Vertragspartners ab. Verhält sich der Verkäufer kooperativ, dauert es in der Regel 3-4 Wochen, bis die Raten wieder auf Ihrem Konto sind. Müssen wir unsere Vertragsanwälte einschalten, dauert es in der Regel zwischen 6 und 12 Monate.
Gibt es Risiken?
Nein, wir tragen immer alle Risiken Ihres Falles. Zum Beispiel zahlen wir ggfs. anfallende Anwalts- und Gerichtskosten. Nur wenn wir Erfolg haben, erhalten wir bei Flügen und Pauschalreisen eine Erfolgsprovision. Für Veranstaltungen ist unser Service kostenfrei und risikofrei für Sie.