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Abmahnung
Kein „Webinar“

Der Begriff „Webinar“ ist eine eingetragene Marke und darf nicht frei verwendet werden. Andernfalls droht eine Abmahnung. Der Markenschutz gilt zunächst bis Ende 2023. Diesen Tatbestand haben Recherchen der DC Mitglieder Sonja D‘Angelo und RA Esther Czasch zutage gefördert.

Augenscheinlich ist es in Deutschland bereits zu ersten Abmahnungen gekommen. Es ist also ratsam, alternative Formulierungen wie Online-Event oder Online-Seminar zu wählen.