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Luftreinigungsgeräte
Förderung von Luftreinigungsgeräten

Geräte zur Luftreinigung werden vom Staat bis zu 70 Prozent gefördert; darauf weist unser DC Firmenmitglied Sapiens hin – und bietet ein entsprechendes Gerät an.

Das neuartige Gerät sorgt mit einer Wirkkombination aus Ionisierung und aktiviertem Sauerstoff dafür, dass die Raumluft selbst als Schutz barriere fungiert und Aerosole, Partikel, Viren und Bakterien zu 99,9% sofort entfernt werden. Zusätzlich verfügt das Gerät über hochwirksame Dauerfilter- und Entkeimungstechnologie und erfüllt damit sämtliche normative und gesetzliche Vorgaben. Im Gegensatz zu herkömmlicher Filtertechnik wird nicht gewartet, bis die Luft am Filter angekommen ist, sondern schädliche Bestandteile werden direkt am Ort ihrer Entstehung deaktiviert. Aus ausführliche Testergebnisse und Zertifikate unabhängige Labore stehen auf Anfrage zur Verfügung.

Zur Förderung durch die Überbrückungshilfe III:

Textauszug 1: [...] Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzein-brüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr.

651/2014) sowie Soloselbständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.

Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von
• bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
• bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 % • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 [...]

Textauszug 2: Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen [...]

• Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich

investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen und die Nachrüstung [...]

Betroffene Unternehmen sind all diejenigen, die entweder von einer behördlich verordneten Schließung betroffen sind oder deren Kunden von einer solchen Schließung weggefallen sind.

Damit hat man (aus den Bereichen Gastronomie, Fahrschulen, Einzelhandel, Frisöre, Fitnessstudios,...) die einmalige Chance, seine Räumlichkeiten mit staatlicher Unterstützung für die Kunden sicher zu machen. Hat man in einem Schließungsmonat mit hohem Umsatzrückgang auch nur 1€ Lohn bezahlt, erhalten man auf einen Großteil der förderfähigen Ausgaben 20% zusätzlich. Damit landet man bei 108% Fördersumme.

Bei der Beantragung dieser Zuschüsse ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Weitere Informationen über Luftreinigungsgeräte sind beim DC Generalsekretariat anzufordern.